Ca. 9 Millionen Patientinnen und Patienten in Deutschland lassen sich bereits im Rahmen von sogenannten Hausarztprogrammen in ihren Hausarztpraxen behandeln.

Nun haben Sie bei auch uns Gelegenheit an diesen Programmen des Hausärzte- und Hausärztinnenverbandes in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen teilzunehmen.

Mit Ihrer Teilnahme stärken Sie unsere Rolle als Ihr Koordinator im Gesundheitssystem, geben uns mehr Zeit für die Patientenversorgung und größere Freiheiten bei Diagnostik und Therapie.

Informieren Sie sich hier oder auch direkt bei uns in der Praxis.

Was sind die Vorteile?

Gerade bei mehrfachen, chronischen Erkrankungen und bei älteren Patienten hat sich die Koordination durch EINEN Hausarzt oder EINE Hausärztin bewehrt. Alle Unterlagen, alle Befunde, alle Informationen zu Medikamenten sind an einem Ort verfügbar. Eine Ärztin, ein Arzt kennt Sie genau. Auf diese Weise werden nachweislich Neben- und Wechselwirkungen von Therapien und andere gesundheitliche Risiken vermieden.

Darüber hinaus setzen die Hausarztprogramme gezielt auf einen Abbau von Bürokratie. So bleibt mehr Zeit für die Patientenversorgung.

Schließlich geniessen Patienten im Hausarztprogramm einen besseren Service, zusätzliche Sprechstunden mit verkürzten Wartezeiten und können sich – durch die Fortbildungsverpflichtung für Ärztinnen und Ärzte in diesen Programmen – der hohen Behandlungsqualität sicher sein.

Wie nehme ich teil?

Sprechen Sie uns einfach an. Wir händigen Ihnen alle notwendigen Dokumente und Informationen aus. Wenn Sie sich für die Teilnahme entscheiden, unterschreiben Sie die Teilnahmeerklärung.

Nach einer kurzen Prüfung erhalten Sie ein Schreiben Ihrer Krankenkasse mit dem genauen Starttermin Ihrer Teilnahme.

Was müssen Patienten beachten?

Mit der Teilnahme am Hausarztprogramm wird der Hausarzt bzw. die Hausärztin erster Ansprechpartner im Gesundheitssystem. Sollte ein Facharztbesuch notwendig sein, bekommen Sie von uns eine Überweisung, wir unterstützen Sie, wenn nötig, auch bei der Terminfindung. Für Notfälle, Gynäkologen, Augen- und Kinderärzte ist keine Überweisung notwendig.

Sollte unsere Praxis einmal – z.B. wegen Urlaub oder Krankheit – nicht erreichbar sein, benennen wir eine Vertreterin oder einen Vertreter.

Wie kann ich kündigen?

Grundsätzlich wird das Hausarztprogramm für ein Jahr vereinbart und im Jahresrhythmus verlängert. Auf Ihrer Teilnahmeerklärung finden Sie die genaue Kündigungsfrist. Sollten Sie allerdings

  • den Wohnort wechseln,
  • sollte die Praxis verlegt werden oder nicht mehr am Hausarztprogramm teilnehmen oder
  • sollten Sie das Vertrauen in die Praxis verloren haben,

können sie auch ohne Einhaltung der Frist kündigen.

Für weitere Informationen können sie sich hier das Informationsblatt und hier den Flyer des Hausärztevebandes herunterladen